Tierheilpraxis und Tierphysiotherapie Juliane Strunk
Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin Juliane Strunk und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Mit der Annahme eines Behandlungsangebotes der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin Juliane Strunk akzeptiert der Tierhalter/Kunde die AGB. Die Wahrnehmung der Angebote der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter/Kunde das generelle Angebot der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin Juliane Strunk annimmt und sich an die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet.
Die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags
Die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Tierhalter/Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde und Physiotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet. Untersuchung und Behandlung erfolgen gemäß §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet.
Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Tierhalter nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin befugt, die Methode anzuwenden, welche nach bestem Wissen und Gewissen als sinnvoll erachtet wird.
In der Regel werden von der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
Soweit der Tierhalter die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin schriftlich zu erklären. Ein Erfolgs- und Heilversprechen kann nicht gegeben werden und ist überdies gesetzlich unzulässig.
Die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin darf nicht impfen, keine Narkose oder Euthanasie durchführen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Mitwirkung des Tierhalters
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint. Dies ist insbesondere dann erfüllt, wenn der Tierhalter Beratungsinhalte sowie Behandlungen negativ bewertet, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteil, verweigert oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
Die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
Die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Tierhalters und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
Bei der Annahme eines Therapieangebotes durch den Tierhalter, bestätigt er, dass er über eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für das zu behandelnde Tier verfügt und dieses sozialverträglich ist. Eventuell vorhandene Sozialunverträglichkeiten wie Bissigkeit/Wehrhaftigkeit oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten des Tieres die die Gesundheit der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin gefährden können, sind bei Terminabsprache vorab anzuzeigen. Hunde sollten zudem über eine gültige Tollwutimpfung verfügen und die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin behält sich vor, bei sozialunverträglichen Hunden vor und während der Behandlung gegebenenfalls einen Maulkorb zu verwenden.
Haftung des Behandlers
Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Es gilt der Haftungsausschluss nach § 823 mit der Schadensersatz-Haftung, § 833 mit der Haftung des Tierhalters und § 834 BGB mit der Haftung des Tieraufsehers.
Zahlungsbedingungen
Die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistungen Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter an die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin in bar oder per EC-Zahlung (PIN-Eingabe erforderlich) im Anschluss an die erfolgte Behandlung zu bezahlen.
Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung oder EC-Kartenzahlung erbracht wurden, sind die Rechnungen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden maximal sieben Kalendertage nach Erhalt der Rechnung gesetzt (§ 271 Abs. 2 BGB).
Der Tierhalter kommt bei Überschreitung der oben genannten Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin wird nur eine einzige Mahnung versenden, die aufgeschlagene Mahngebühr beträgt 5,- €.
Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Vermittelt die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) ist die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Tierhalter eigene Honorare geltend zu machen.
Lässt die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin Leistungen durch Dritte (z.B. Laborleistungen) erbringen, sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin.
Vertraulichkeit der Behandlungen
Die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.
Die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Patientenakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Tierhalter nicht verlangen, dass die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Tierhalter eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk "Kopie" oder "Abschrift".
Die Patientenakten werden von der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin 10 Jahre archiviert. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.
Terminvereinbarungen und Fahrtkosten
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-Mail, telefonisch oder im persönlichen Gespräch von der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin bestätigt wurden.
Der Kunde muss vereinbarte Termine rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) absagen. Termine können zu den üblichen Geschäftszeiten über das Mobiltelefon unter der Nummer 0178 - 9392631 abgesagt werden, Absagen per SMS oder WhatsApp werden nicht akzeptiert.
Für Hausbesuche und Besuche am Stall werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen oder individuell abgesprochen werden.
Bei Hausbesuchen und Besuchen am Stall kann es auf Grund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (insbesondere Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Hat der Tierhalter seine Telefonnummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.
Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche auf Seiten des Tierhalters bestehen nicht.
Rücktritt- und Stornoklausel
Tritt der Tierhalter bei Ankunft der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist nicht anzutreffen wird das volle Honorar berechnet.
Sagt der Tierhalter nicht 24 Stunden vorher ab, sondern in einem kürzeren Zeitraum, werden ihm als Ausfallhonorar 45,00 Euro plus Fahrtkosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 30,00 Euro in Rechnung gestellt. Die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin rechnet durch die Absage ersparte Aufwendungen an. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (Unmöglichkeit Wegfall der Geschäftsgrundlage).
Gesetzliche Vorschriften
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i. d. F. des 4. Änderungsgesetzes zum AMG 2016) ist die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tieren durch die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Tierheilpraktiker-Tierphysiotherapeuten-Honorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von vom Kunden mitgebrachten Arzneimitteln durch die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin ist ausgeschlossen.
Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die von der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin empfohlen oder verordnet und vom Kunden in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Kunde freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Die Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte von der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.
Während der Behandlung erstellte Daten wie Fotos oder Videos dürfen von der Tierheilpraktikerin/Tierphysiotherapeutin nach Ankündigung, jedoch ohne gesonderte schriftliche Zustimmung durch den Tierhalter zum Zwecke der Werbung/Vermarktung genutzt werden, sofern die Persönlichkeitsrechte des Tierhalters nicht verletzt werden.
Meinungsverschiedenheit
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Der Erfüllungsort ist Dortmund und der Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Dortmund.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.